Bürgerklage 2015 Bürgerklage 2. Auflage (nach Grundgesetzgerichtsgesetz [4 x G] 2 Jahre Wartezeit für erneute Einlage) Bürgerklage wieder zur Verfassungsbeschwerde umgedeutet ( fehlende Unterschrift der Richter – rechtlich ungültiger Entwurf) Beschwerde wegen Umdeutung der Bürgerklage an Präsident Voßkuhle und Vize Kirchhof