Krieg und Frieden WK 1/01 Geschichte des 1. Weltkriegs als Urkatastrophe von Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz
Krieg und Frieden 001/01 Weitere Strafanzeige des Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz in bezug auf die Bombardierung Serbiens
Krieg und Frieden 001 Strafanzeige wegen Führung und Unterstützung eines Angriffskriegs in Syrien von Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz
Krieg und Frieden 01 Hintergrund über Syrien von Thierry Meyssan
Krieg und Frieden 02 Über Bomben- Drohnen – Terror – Feuersturm von Peter Haisenko
Krieg und Frieden 03 Über den Totalitarismus von Eric Bonse
Krieg und Frieden 03/1 Totalitarismus des Kadavergehorsams
Krieg und Frieden 03/2 Totalitarismus der Straffreiheit des Verbrechens
Krieg und Frieden 03/3 Der Totalitarismus des Imperialismus braucht ehrliche und aufrichtige Gegner
Krieg und Frieden 04 Wozu dient das Chaos auf der Welt?
Krieg und Frieden 05 Mißbrauch des Begriffes Verteidigung
Krieg und Frieden 06 Perfider Wirtschaftskrieg
Krieg und Frieden 07 Heißer Sand und neue Söldner für dieses Land
Krieg und Frieden 08 Drucklose Manipulation im Bewußtseinskrieg (Umerziehung)
Krieg und Frieden 09 /01 Sozialer Krieg
Krieg und Frieden 09/02 Sozialer Krieg
Krieg und Frieden 10/01 Der moderne Giftgaskrieg
Krieg und Frieden 11 Hundertjähriger Krieg
Krieg und Frieden 11/1 Hundertjähriger Krieg (multikulturelles Ferienlager)
Krieg und Frieden 12 Krieg gegen die Palästinenser
Krieg und Frieden 13/1 Ein ziviler Weg zum Frieden
Krieg und Frieden 14 Propagandakrieg bis hin zur Greuelpropaganda
Krieg und Frieden 14/1 Menschen gegen den Propagandakrieg
Krieg und Frieden 14/02 Das Evangelium des Krieges oder der Glaube an die Offensichtlichkeit
Krieg und Frieden 14/03 Das Gute und das Böse wie es die Gutmenschen wollen
Krieg und Frieden 14/04 Terrorist hin und her
Krieg und Frieden 14/05 Das Ungenehme der öffentlichen Anstalt (offener Brief)
Krieg und Frieden 14/06 Klimawandel und CO2-Legende grob erlogen wie die neue Präambel zum GG
Krieg und Frieden 14/07 Die akademische Verblödung
Krieg und Frieden 14/08 Verblödung der Massen
Krieg und Frieden 14/09 Nachtrag zum Feuersturm
Krieg und Frieden 14/10 Klassische Grundordnung der Volksbeherrschung
Krieg und Frieden 14/11 Finanzierung der Medien
Krieg und Frieden 14/12 Greta und die Kohlensäure (CO2)
Krieg und Frieden 15 Das ewige Dilemma des Völkerrechts
Krieg und Frieden 16/1 Finanzkrieg oder im Dienst am Herrn der Finsternis
Protokolle der Konfrenzen von Teheran, Jalta und Berlin mit Erklärung von OTO
Vertrag zur abschließenden Regelung in bezug auf Deutschland [rechtsungültig] mit Präambel und Ratifikationsunterlagen mit Gedanken von OTO
Art. 23 GG in seiner alten Fassung. Er beinhaltete den Geltungsbereich des GG und wurde mit den Vorbehaltsrechten der drei Westbesatzer zum 17.07.1990 aufgehoben. Spätestens jedoch am 23.09.1990 mit der Veröffentlichung im Bgbl. Dadurch konnten die Länder der DDR am 3.10.1990 disem Art. nicht mehr beitreten, da zwar die neue Präambel am 23.09.1990 ebenfalls veröffentlicht wurde, der darin enthaltene verfassungsgebende Krafktakt aber erstunken und erlogen ist. Er wurde erst 1992 auf Antrag der SPD mit dem neuen Europaartikel ersetzt. Mit diesem neuen Art. 23 GG haben sich die Fremdmächte die Berechtigung verschafft, das derzeitige „Bundes“gebiet in jede weitere Vereinigung , geplant ist die Eine-Welt-Regierung, einzufügen.
Art. 59a GG – dieser Artikel wurde von der BriD verwaltung 1956 eingefügt um die Position des Grüßaugustes (Bundespräsident) aufzuwerten. Da dies aber dem Nutzen der Westbesatzer widersprach wegen der vermeintlichen Berechtigung über den Verteidigungsfall und in anderen völkerrechtlichen Fällen zu entscheiden „durfte“ dieser Art. 1968 wieder aufgehoben werden. Heutzutage steht er als „plums“ weggefallen nach wie vor zur Verdeutlichung der Blödheit im GG Text
Fragwürdiges zum Grundgesetz
Hitlerfaschistisches Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935, das bis in das Jahr 2008 in der BRiD weitergegolten hat. Ersetzt wurde es mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz, das zwar umformuliert wurde, aber letztendlich dieselben Bestimmungen enthält. Es wurde nur teilweise in bezug auf die radikalen Maßnahmen gegen die Juden geändert, blieb aber gegen andere ehrlich und aufrichtige Menschen fortbestehen. Es ist zu beachten, dass das Gesetz in Artikel unterteilt ist und in den Artikeln Paragrafen enthalten sind, die die eigentlichen Bestimmungen aufzeigen. Das Gesetz wurde mir ausgedruckt und am 12.5.2004 kurz vor einem Prozess zur Verfügung gestellt, da ein Nichterleuchteter keinen Zugriff auf das BGBl. III hat. Besonders der Artikel 5 dieses Gesetzes ist sehr beachtenswert.
3 X G Entscheidung 23.10.1951 2 BvG 1/51 Südweststreit (Neugliederung Baden-Württemberg; wichtiger Leitsatz gelb markiert)
3 X G Entscheidung 1952 zum Petersberger Abkommen mit markierten Stellen besonders wichtig die Unzuständigkeit in völkerrechtlichen Verträgen
In der 3 x G Entscheidung 2 BvE 3/51 zum Petersberger Abkommen (Vertrag zur Montanunion) wird sich auf Art. 32 bezogen und in diesem auf Art. 33 des Petersberger Abkommens
zweite 3 X G Entscheidung zum Verbot einer Partei, hier die KPD . Es wurden bis dato zwei Parteien durch das 3 x G verboten, die im vornherein von den drei Westmächten zugelassen wurden. Ganz besonders beachtlich in dieser Entscheidung ist die Ausführung zum Geltungsbereich des GG. Dieser wichtige Satz wurde in der Entscheidung gelb markiert.
3 x G Urteil 1973 zum Grundlagenvertrag
Wenn man geblendet ist hat man keinen augenscheinlichen Überblick mehr, es bleibt der geistige Überblick und man erkennt, dass man sich tatsächlich erdreistet 3 x G Entscheidungen zu verwässern, um deren wichtige Aussage unkenntlich zu machen. Also bekümmert und die eigentliche Aussage zum deutschen Staat wieder unverändert vor Augen zu haben. Deswegen hier die wieder gefundene Ausführung 2 BvF 1/73 zum Grundlagenvertrag.
3 x G Urteil 1983 zur Staatsangehörigkeit
Bundesverwaltungsgericht 1993 handschriftl. Unterschrift der Richter; komplettes Urteil gelb markiert weiter unten zu finden
3 x G 2003 zum rechtlichen Gehör
BVerfg-Entscheidung 1 BvR 2022-02 zum Rechtsschutz mit Auszügen und Markierungen
BVerfG-Entscheidung 1BvR 668/04 zum Zitiergebot mit Auszügen und Markierungen
Charta von Paris 1990
Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung 1993 AZ 8 B 186.92 zur eigenhändigen Unterschrift der Richter
Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung 2003 AZ BVerwG AZ 8 B 109.03 zur eigenhändigen Unterschrift der Richter
3 x G Entscheidung vom 30.06.2009 Az 2 BvE 2/08 zwecks Lissabonvertrags/EU-Verfassung – Aufgrund des Hirn-Schmerz-Faktors nur zum geringen Teil, ich meine ausreichend, farblich markiert. Empfohlen wird dazu das Sonntagswort vom 05.05.2019 sowie vom 20.01.2019
BGH Entscheidung 2 StR 479-13 zur Rechtsbeugung mit vorgestellten Auszügen
3 x G Entscheidung 2 BvL 3/10 vom 08.09.2010 zum Solidaritätszuschlag Die Entscheidung zeigt auf, mit welchem Hochmut das 3 x G nach 1990 von Anderen verlangt sich durch das völlig undurchsichtige Dickicht der bridlerischen Gesetzgebung zurechtzufinden. Besonders zu beachten ist dabei, dass das 3 x G wichtige Vorgaben, die es sich selbst vor 1990 gab, völlig außeracht läßt. Besonders wichtige Stellen sind unterschiedlich farblich markiert. Erklärungen darüber findet man im Sonntagswort vom 18.08.2019
Entscheidung des BGH vom 16.06.2011 AZ: VII ZB 12/09 zwecks Pfändungsschutz trotz Vollstreckungsbescheid bei Schwergeschädigten mit dem Merkmal „G“ auf Ausweis (wichtige Stellen gelb markiert)
Der gelbe Brief der nach gültigem deutschen Recht und Gesetz von Amtswegen an den Empfänger persönlich zugestellt werden müßte, ist durch die Verfälschung der ZPO zu einem unbestimmten Ding geworden, was von Hinz und Kunz zugestellt werden und sogar in der Papiertonne landen kann. Doch selbst in der BRiD hat es einst anders geheißen.
Entscheidung des 3 x G zur Wahrheit (2012), der sich dasselbige Gericht nicht verpflichtet fühlt. Wichtige Aussagen markiert
Entscheidung des 3 x G aus dem Jahr 2017 zwecks des Verbots der Willkür wegen der Verweigerung des rechtlichen Gehörsen
Artikel 23 aufgehoben Aufgehoben ist nicht aufgeschoben! Auch wenn die BRiDLer noch einige Tage brauchten um ihren aufgehobenen/außerkraft gesetzten Geltungsbereich des GG zu verkünden, so war dieser doch nach dem Ende der 2+4 Verhandlungen am 18.7.1990 bereits nicht mehr vorhanden. Es beißt die Maus keinen Faden ab, ob 18.7. oder 23.9. mit beiden Daten war es der DDR am 3.10.1990 nicht mehr möglich dem Art. 23 GG beizutreten.
Freispruch des Nepper, Schlepper, Bauernfänger Haug durch das OLG Stuttgart. Dies geschah wahrscheinlich, weil er verpflichtet wurde, den ehrenwerten wahren Mediziner und Arzt Herrn Dr. Ryke Geerd Hamer in die Falle zu locken, indem er ihm die Nachfolge der Reichspräsidentschaft antrug. Herr Dr. Hamer als Mediziner im Staatsrecht bei weitem weniger bewandert, konnte damit in seiner wertvollen Arbeit weiter verleumdet werden. Haug hingegen ist danach in ein Loch des Nichts gefallen.